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Glossar: Sozialrecht

Klage (vor dem Sozialgericht)

Wer sich gegen einen Bescheid vom Amt wehren will, muss in der Regel zunächst ein Widerspruchsverfahren durchlaufen. Bleibt dieses erfolglos, kann geklagt werden.

Die Klage vor dem Sozialgericht muss innerhalb eines Monats erhoben werden. Die Frist beginnt, sobald man den Widerspruchsbescheid bekommen hat.

Die Klage muss schriftlich eingelegt werden. Hier genügt auch ein Fax mit Unterschrift, eine E-Mail reicht aber nicht. Es ist auch möglich, zum Gericht zu gehen und dort zu Protokoll zu erklären, dass man klagen möchte. 

Für den Prozess vor dem Sozialgericht werden keine Gerichtskosten erhoben. Wer sich durch einen Anwalt vertreten lassen will, kann ggf. Prozesskostenhilfe beantragen. 

Es ist hilfreich zu begründen, warum man klagen will. Dazu kann auch eine Kopie des Widerspruchsbescheids beigelegt werden. Die am Verfahren Beteiligten können beim Gericht einen Antrag auf Akteneinsicht stellen. 

Bei der Caritas oder einem Rechtsanwalt kann man sich rund um das Thema beraten lassen.

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