Betreuungsverein
Wir arbeiten in enger Kooperation mit allen im Bereich des Betreuungsgesetzes tätigen Institutionen zusammen, wie dem Vormundschaftsgericht, der Betreuungsbehörde, dem Gesundheitsamt und verschiedenen Behörden. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen seit vielen Jahren selbst rechtliche Betreuungen. Darüber hinaus unterstützen und beraten wir Menschen, die ehrenamtlich für einen Familienangehörigen oder eine fremde Person eine rechtliche Betreuung führen und bieten Einführungsseminare, Fortbildungen und einen regelmäßigen Austausch an.
Die Führung rechtlicher Betreuungen umfasst die Beratung und Unterstützung des Betreuten und - falls erforderlich - die rechtliche Vertretung in all den Lebensbereichen, in denen der Betreute seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Das Vormundschaftsgericht legt in seinem Beschluss über die Bestellung eines Betreuers verschiedene Aufgabenbereiche fest, in denen der Betreuer tätig werden und die Angelegenheiten des Betreuten regeln muss.
Die häufigsten Aufgabenbereiche umfassen die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge, die Wohnungssorge, die Aufenthaltsbestimmung, aber auch die Geltendmachung von gesetzlichen Ansprüchen, die Organisation der ambulanten Versorgung oder die Suche eines Platzes im Seniorenheim.
Die ganz überwiegende Zahl rechtlicher Betreuungen wird von Ehrenamtlichen geführt. Wenn Sie sich für diese anspruchsvolle und spannende Aufgabe interessieren, freuen wir uns, wenn Sie sich bei uns melden! Hier finden Sie weitere Informationen dazu.