Betreuungsverein
Wir arbeiten mit vielen verschiedenen Institutionen zusammen
Wir arbeiten eng mit vielen Stellen zusammen, die sich um rechtliche Betreuungen kümmern. Dazu gehören zum Beispiel das Vormundschaftsgericht, die Betreuungsbehörde, das Gesundheitsamt und andere Behörden. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen seit vielen Jahren selbst rechtliche Betreuungen.
Was machen wir?
Wir unterstützen und beraten auch Menschen, die ehrenamtlich für einen Familienangehörigen oder für eine andere Person eine rechtliche Betreuung übernehmen. Dazu bieten wir Einführungsseminare, Fortbildungen und regelmäßige Treffen an.
Was bedeutet rechtliche Betreuung?
Wenn jemand eine rechtliche Betreuung braucht, bedeutet das, dass er oder sie Unterstützung bei wichtigen Entscheidungen im Leben benötigt. Das kann zum Beispiel sein, wenn jemand seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.
Das Vormundschaftsgericht entscheidet in einem Beschluss, welche Aufgaben der Betreuer übernehmen soll. Es gibt viele verschiedene Aufgaben, bei denen der Betreuer hilft.
Häufige Aufgaben sind:
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Die Verwaltung des Vermögens (Vermögenssorge)
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Die Sorge um die Gesundheit (Gesundheitssorge)
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Die Sorge um die Wohnung (Wohnungssorge)
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Entscheidungen über den Aufenthaltsort (z. B. im Krankenhaus oder Pflegeheim)
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Die Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen (z. B. Rente, Versicherungen)
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Die Organisation der Versorgung (z. B. ambulante Pflege) oder die Suche nach einem Platz in einem Seniorenheim
Wer übernimmt die Betreuung?
Die meisten rechtlichen Betreuungen werden von Ehrenamtlichen gemacht. Wenn Sie Interesse haben, sich für diese Aufgabe zu engagieren, freuen wir uns, wenn Sie sich bei uns melden.