Einsatz von Minderjährigen bei der Caritassammlung
Aus diesem Anlass haben wir mit Hilfe des Landescaritasverbandes Stellungnahmen sowohl des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales sowie des Bayerischen Landesjugendamtes für Sie eingeholt. Diese Stellungnahmen finden Sie im Anschluss an dieses Schreiben im Wortlaut abgedruckt.
Wir als Diözesan-Caritasverband schließen uns der Empfehlung an.
- Demnach sind Kinder nicht an der Haussammlung zu beteiligen, da hier keine soziale Kontrolle und damit kein Schutz für sie besteht,
- Kinder bzw. Minderjährige dürfen zeitlich befristet auf öffentlichen Plätzen an einer Straßensammlung eingesetzt werden, aber nicht allein.
- Jugendliche (16 - 18 Jahren) sollten nicht alleine sammeln, sondern zu zweit. Sie müssen auf jeden Fall eindringlichst darauf hingewiesen werden, dass sie zu keiner Zeit ein fremdes Haus oder eine fremde Wohnung betreten.
Wir wissen, dass es immer schwieriger wird, Frauen und Männer für den Dienst als Sammlerinnen und Sammler zu finden. Dennoch gebietet es unsere Pflicht, unsere Kinder und Jugendlichen vor möglichen Gefahren bei der Haussammlung zu schützen.